Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienwohnung-Vermieters
1. Bei Verhinderung des Mietantrittes
Bei Verhinderung des Mietantrittes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Vermieter versucht in diesem Fall die Wohnung weiter zu vermieten. Bei einer Annullation mehr als 60 Tage vor Mietantritt wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von sFr. 100.--, zurückerstattet. Bei einer Annullation weniger als 60 Tage vor Mietantritt und kann die Wohnung weiter vermietet werden, wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von sFr. 100.--, zurückerstattet. Bei Nichtvermietung verfällt die Anzahlung zu Gunsten des Vermieters. Und der Mieter haftet grundsätzlich für den entstandenen Mietzinsausfall, falls die Wohnung nicht weiter vermietet werden kann.
2. Annullationskostenversicherung
Ist die Verhinderung oder der vorzeitige Ferienabbruch Folge einer unerwarteten, schweren Krankheit, Unfall oder Tod des Mieters oder einer ihm sehr nahe stehenden Person (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder, nahe Verwandte) oder Folge höherer Gewalt und wurde (gemäss Vorderseite) eine Annullationsversicherung abgeschlossen, ist unverzüglich dem Vermieter Mitteilung zu machen. Mit einem Arztzeugnis wird der volle Miet-Anzahlungsbetrag zurückerstattet.
3. Pflichten des Vermieters
Mit dem rechtsgültigen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vereinbarten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertige Objekt zur Verfügung zu stellen, falls die voraufgeführte Wohnung nicht bezugsbereit wäre. Sollte weder die gemietete Ferienwohnung noch ein gleichwertige Ersatzobjekt dem Mieter zur Verfügung gestellt werden können, haftet der Vermieter ausschliesslich in der Höhe des vereinbarten bzw. bereits bezahlten Mietzinses. Weitere Ansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig (sh. Art. 100 Abs. 1 OR), in gegenseitigem Einverständnis wegbedungen.
4. Die Mietdauer
beträgt in der Regel mindestens zwei Nächte. Sie beginnt jeweils am Abend um 17 Uhr und endet am Morgen um 10 Uhr. Ausnahmen von dieser Regel können vereinbart werden. Mietantritt ist jeweils bis spätestens 21 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt verspätet übernehmen oder vorzeitig abreisen, bleibt der volle Mietpreis geschuldet.
5. Die Anzahl der Personen
(wie auf dem Vertrag vereinbart) darf nicht überschritten werden. Babys gelten auch als Personen! Zusätzliche Personen müssen ausgewiesen werden. Der Vermieter besitzt ein Kontrollrecht.
6. Haustiere
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Reinigung ist dann inklusive. Wird ein Haustier ohne Zustimmung mitgenommen, wird mind. Fr. 50.- zusätzlich verrechnet.
7. Untervermietung
Untervermietung ist untersagt.
8. Hausordnung
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die im Hause selbst geltende Hausordnung zu halten.
9. Möbel
Möbel, Einrichtungsgegenstände etc. befinden sich - normale Abnutzung vorausgesetzt - in einwandfreiem Zustand. Sollten bei Mietantritt trotzdem grössere Mängel vorhanden sein, ist der Vermieter unverzüglich (innert 3 Tagen) zu benachrichtigen. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste gehen zu Lasten des Mieters.
10. Der Mieter nimmt zur Kenntnis
dass der Vermieter, Eugen Compagnoni Ferienwohnungen GmbH, im Auftrag des Wohnungseigentümers handelt. Für Forderungen irgendwelcher Art seitens des Mieters ist der Wohnungseigentümer, welcher dem Mieter in Sonderfällen mitgeteilt werden kann, zu belangen.
11. Vertrag
Wird nach Vertragsabschluss die Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten, kann der Vermieter, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt weitervermieten. (Dazu auch Punkt 13 beachten)
12. Reservation
Eine Reservation wird erst gültig mit der schriftlichen Zusage des Vermieters. Diese kann als Brief mit der Post oder als E-Mail via Internet erfolgen oder direkt aus dem Buchungssystem kommen.
13. Zahlungen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 1/3 des Mietpreises plus die optionale Annullationskosten-Versicherung fällig, die innert 5 Tagen zu leisten ist. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Mietantritt erfolgen. Bank, Post, Check und Währungsspesen gehen zu Lasten des Mieters. (Dazu auch Punkt 11 beachten!)
14. Daten
Compagnoni Ferienwohnungen GmbH geht vertraulich mit den erhaltenen Daten um und diese werden nicht an Drittpersonen herausgegeben; Ausnahme ist die notwendige Weiterleitung von Name und Belegungsdaten zwecks Abrechnung von Gebühren/Taxen (z.B. an DDO).
15. Internetzugang
In den meisten Wohnungen steht den Gästen eine kostenlose Internetverbindung zur Verfügung (LAN oder WLAN). Der Gast darf die Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden internationalen und Schweizer Gesetzen und Vorschriften benutzen. Insbesonders sind verboten - Angriffe auf andere Computer, -Filesharing, -konsumieren und verbreiten illegaler Inhalte (Gewalt, Pornographie) sowie Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung und Rassissmus. Der Vertragsunterzeichner haftet auch für die anderen in der Wohnung anwesenden Personen.
16. Gerichtsstand
Gerichtstand für diesen Vertrag ist Davos.
Der Vermieter, Davos im April 2019