Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienwohnung-Vermieters

1. Bei Verhinderung des Mietantrittes

Bei Verhinderung des Mietantrittes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Der Vermieter versucht in diesem Fall die Wohnung weiter zu vermieten. Bei einer Annullation mehr als 60 Tage vor Mietantritt wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von sFr. 100.--, zurückerstattet. Bei einer Annullation weniger als 60 Tage vor Mietantritt und kann die Wohnung weiter vermietet werden, wird dem Mieter die Anzahlung, abzüglich einer Umtriebsentschädigung von sFr. 100.--, zurückerstattet. Bei Nichtvermietung verfällt die Anzahlung zu Gunsten des Vermieters. Und der Mieter haftet grundsätzlich für den entstandenen Mietzinsausfall, falls die Wohnung nicht weiter vermietet werden kann.

2. Annullationskostenversicherung

Ist die Verhinderung oder der vorzeitige Ferienabbruch Folge einer unerwarteten, schweren Krankheit, Unfall oder Tod des Mieters oder einer ihm sehr nahe stehenden Person …

3. Pflichten des Vermieters

Mit dem rechtsgültigen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vereinbarten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet …

4. Mietdauer

Die Mietdauer beträgt in der Regel mindestens zwei Nächte …

5. Anzahl Personen

Die vereinbarte Personenanzahl darf nicht überschritten werden …

6. Haustiere

Nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt …

7. Untervermietung

Untervermietung ist untersagt.

8. Hausordnung

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

9. Möbel

Einrichtungsgegenstände müssen in ordentlichem Zustand gehalten werden …

10. Hinweis

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter im Auftrag des Eigentümers handelt …

11. Vertrag

Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann zu Weitervermietung führen …

12. Reservation

Eine Reservation wird erst gültig mit schriftlicher Bestätigung …

13. Zahlungen

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 1/3 des Mietpreises fällig …

14. Daten

Daten werden vertraulich behandelt …

15. Internetzugang

Der Gast darf den Internetanschluss nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen …

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Davos.

Der Vermieter, Davos im April 2019